TexturenWissenschaftskunde

 

Die Warengruppe Recht

von Michael Buchmann

Die römische Göttin Justitia wird häufig mit einer Augenbinde dargestellt. Was man gemeinhin als Symbol der Unparteilichkeit der Rechtsprechung interpretiert, wird allerdings auch in spöttischer Absicht als Symbol der Blindheit gedeutet. Tatsächlich fällt das Recht keineswegs zwangsläufig mit Gerechtigkeit zusammen. Gerechtigkeit soll ein möglichst großes Gleichgewicht zwischen den Interessen, Ressourcen und Chancen der Gesellschaftsmitglieder gewährleisten. Zwar orientiert sich die Gesetzgebung ihrem Selbstverständnis nach auch an dieser Vorstellung – diese Gerechtigkeitsfunktion ist allerdings nur eine der Funktionen des Rechts neben anderen; das Recht möchte seinem Selbstverständnis nach nämlich auch Ordnung, Herrschaft und gleichzeitig auch die Kontrolle von Herrschaft gewährleisten.

Die angesprochene Gesetzgebung (Legislative) ist neben der Verwaltung (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) eine der drei sogenannten Staatsgewalten. Diese Gewaltenteilung ist wesentlicher Bestandteil jeder demokratischen Ordnung. Sie besagt, dass diese drei Gewalten auf verschiedene Staatsorgane organisatorisch verteilt sein müssen, um Macht wirksam begrenzen zu können. Zur Judikativen zählen alle Gerichte.

Recht ist nicht gleich Recht: es wird nämlich zwischen verschiedenen Rechtsarten unterschieden. Das Naturrecht entspringt der Vorstellung, dass gewisse Rechte bereits von Natur aus gegeben sind; dazu zählen auch die Menschenrechte. Das Naturrecht muss ebenso wie das Gewohnheitsrecht nicht in Gesetzen niedergelegt sein, um zu gelten, sondern erlangt durch wiederholte Inanspruchnahme seine Gültigkeit. Dagegen besteht die Eigenschaft des Positiven Rechts darin, schriftlich fixiert und verbrieft zu sein. Hiermit, mit der Auslegung und Interpretation juristischer Texte, beschäftigt sich die Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) im engeren Sinne.

Außerdem ist Gesetz nicht gleich Gesetz: es gibt eine streng festgelegte Rangordnung zwischen verschiedenen Formen von Gesetzen und gesetzesähnlichen Normen, die so genannte Normenhierarchie, die in hierarchischer Darstellung wie folgt aussieht:

 

  1. Internationales Recht,
  2. Nationale Verfassung,
  3. Gesetze (einfachgesetzliche Normen),
  4. Verordnungen,
  5. Verwaltungsvorschriften
  6. Satzungen des öffentlichen Rechts.

 

Viele Zielgruppen Die Zielgruppen der Warengruppe Recht sind vielfältig. Denn die zunehmende rechtliche Durchdringung vieler Lebensbereiche zieht auch die Notwendigkeit für sehr viele Personen und Institutionen nach sich, sich mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. An erster Stelle sind die Studierenden und Lehrenden zu nennen, dann Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Für Buchhändler sehr wichtig sind auch Institutionen wie Gerichte, Staatsanwaltschaften, überhaupt Behörden jeglicher Art, Kanzleien,Versicherungen, Banken und Unternehmen im allgemeinen.

Aber auch Laien interessieren sich für Rechtsfragen, beispielsweise für Erb- und Mietrecht. Im Gegensatz zum Fachpublikum bevorzugt diese Zielgruppe Ratgeber, die die Rechtslage und wichtige Grundsatzentscheidungen populär und problemorientiert aufbereiten. Von größter buchhändlerischer Bedeutung sind hier die Steuerratgeber; der bekannteste davon, der in keiner Buchhandlung fehlen darf, ist der ›Konz. 1000 ganz legale Steuertricks‹. Weitere wichtige Verlagsreihen sind:

 

[…]

 

Lagerordnung Nachdem man in der Buchhandlung wie gewohnt eine Rubrik ›Allgemeines‹ mit Lexika und anderen Nachschlagewerken voranstellt, bietet sich daran anschließend eine Lagerordnung an, die sich möglichst weitgehend an der Rechtsordnung orientiert. Diese gliedert alle rechtlichen Normen nach dem Verhältnis der Rechtssubjekte und der Gegenstände und unterscheidet grundlegend zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht. Das Öffentliche Recht umfasst alle Gesetze, die einen ›Träger hoheitlicher Gewalt‹, das heißt den Staat bzw. ein Staatsorgan betreffen. Dieses Recht basiert auf dem Prinzip der Überordnung staatlicher Organe gegenüber privaten Interessen. Hierzu gehören:

 

  • Staatsrecht und Völkerrecht,
  • Verwaltungsrecht (Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht),
  • Prozessrecht,
  • Strafrecht.

 

Das Privatrecht hingegen bezieht sich auf gleichrangige natürliche bzw. juristische Personen. Hierzu gehört unter anderem das im Jahr 1900 erstmalig verabschiedete Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Einzelnen zählt man hierzu:

 

  • Bürgerliches Recht (Zivilrecht) (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Nebengesetze)
  • Sonderprivatrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht)

 

Obwohl die Lagerordnung nach der Rechtsordnung nicht der Warengruppensystematik des Börsenvereins folgt, bietet sie sich für die Praxis trotzdem an. Und zwar aus zweierlei Gründen: erstens ist die Rechtsordnung wie oben gezeigt nach dem Verhältnis der Rechtssubjekte und der Gegenstände in sich schlüssig gegliedert und zweitens ist diese Ordnung allen Zielgruppen mit Fachkenntnis vertraut, weshalb sie sich schnell zurechtfinden können.

 

Die Besonderheiten des Rechts, der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung haben einige besondere Formen juristischer Fachliteratur nach sich gezogen, die im Folgenden alphabetisch aufgelistet und kurz beschrieben werden.

 

  • Bußgeldkatalog Auflistung der Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
  • Entscheidungssammlung Sie stellt die Rechtsprechung der maßgeblichen Gerichte in Form einer anonymisierten Wiedergabe des verhandelten Falls und der Urteilsbegründung dar und wird in rechtlichen Zweifelsfällen zu Rate gezogen.
  • Formularbuch Eine Sammlung standardisierter Formular- und Textvorlagen, die individuell ausgefüllt und ergänzt werden können. Die entsprechenden Vorlagen werden immer häufiger als Datei auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick beigegeben; in der Regel enthalten Formularbücher auch kurze Kommentare zu den jeweiligen Vorlagen.
  • Kommentar Ein Kommentar enthält typographisch abgesetzt zu den einzelnen Gesetzesparagraphen Erläuterungen in Form von Begriffserklärungen, Rechtsprechung und Rechtsauslegung. Der wichtigste Kommentar zum BGB beispielsweise wird nach seinem ersten Herausgeber ›Palandt‹ genannt.
  • Loseblattsammlung Hier wird ein Grundwerk (meistens ein oder mehrere Ordner) durch Ergänzungslieferungen in der Form loser Blätter ergänzt, die in den Ordner einsortiert werden. Die Loseblattsammlung spielt eine immer geringere Rolle im Sortimentsbuchhandel, weil die Kunden inzwischen die elektronischen Ausgaben bevorzugen. Sie bieten neben anderen vor allem den Vorteil, dass das mühsame Ein- und Aussortieren der einzelnen Blätter entfällt. Die bekanntesten Loseblattsammlungen werden ebenfalls nach ihren ersten Herausgebern ›Schönfelder‹ und ›Sartorius‹ genannt.
  • Synopse Eine Synopse zeigt verschiedene Fassungen eines Gesetzes: links die aktuelle, rechts die frühere.
  • Textausgaben Sie geben den reinen Gesetzestext wieder, ohne erläuternden Kommentar; allerdings gibt es neben der gelegentlichen Zusammenstellung mehrerer Gesetze zu einem bestimmten Thema ein erläuterndes Vorwort und ein Register im Anhang, wie beispielsweise in der dtv-Reihe Gesetzestexte.
  • Steuertabelle Steuertabellen listen die Höhe des jeweils zu leistenden bzw. einzubehaltenden Steuersatzes in Tabellenform auf. Sie werden überwiegend von Steuerberatern und Betrieben ohne Personalabteilung verwendet. Auch sie werden immer öfter durch Online-Abfragen ersetzt.
  • Datenbanken Datenbanken sind keine eigene Textform, bedingen aber verschiedene Zugangs- und Abrechnungsmodalitäten. Ein Vollzugriff erlaubt dem Nutzer sowohl inhaltlich wie der Häufigkeit des Abrufs nach unbegrenzten Zugang innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Viele Verlage bieten die Möglichkeit eines eingeschränkten und damit günstigeren Zugriffs auf bestimmte Module an, die in der Regel identisch mit bestimmten Rechtsgebieten sind. Beim so genannten ›Pay-per-View‹ wird der Abruf jedes einzelnen Textdokumentes abgerechnet.

 

Tendenzen Die Warengruppe Recht wird von zahlreichen äußeren Faktoren beeinflusst. Zunächst direkt durch das universitäre Massenfach ›Jura‹ und dessen Studienordnung, wobei für den Buchhandel vor allem die Frage entscheidend ist, welche Titel offiziell zu den universitären Prüfungen zugelassen werden. Die zunehmende EU-Gesetzgebung zieht zwangsläufig eine Revision nationaler Gesetze nach sich; im selben Maße steigt die Bedeutung des internationalen Rechts. Ebenso direkt wird die Warengruppe durch die Legislative bestimmt, die stetig neue Gesetze erlässt oder bestehende verändert. Nicht auf die Gesetzestexte selbst, aber auf deren Kommentierung hat die Rechtsprechung insbesondere bei Präzedenzfällen großen Einfluss.

Weiter gefasst sorgen die Veränderungen in der Gesellschaft, ihrer Sitten und Gebräuche und die ›herrschende Meinung‹ dafür, dass sich die Gesetze und die Rechtsprechung stetig anpassen müssen. Insbesondere wissenschaftliche, ökologische und technische Entwicklungen machen derzeit die Schaffung oder Anpassung von Gesetzen notwendig. Gleichzeitig steigt die Tendenz immer weitere gesellschaftliche Bereiche zu ›verrechtlichen‹. Diese Tendenz wird durch die Abnahme gesellschaftlich-ethischer Normen und durch Zunahme der gesellschaftlichen Komplexität weiter verstärkt.

Aus der Sicht des Sortimentsbuchhandels ist allgemein eine zunehmende Verdrängung aus der Warengruppe zu konstatieren. Insbesondere durch Online-Abos (Zeitschriftenausgaben, Newsletter, Zugriff auf Datenbanken) werden gezielt direkte Geschäftskontakte zwischen den Verlagen und den Endkunden aufgebaut.

 

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Unkorrigierter und gekürzter Auszug aus dem Buch Klaus-W. Bramann, Michael Buchmann, Michael Schikowski (Hg.): Warengruppen im Buchhandel. Grundlagen - Allgemeines Sortiment - Fachbuch, Frankfurt am Main, Bramann Verlag, 2011.



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